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   OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86   

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https://dejure.org/1986,4676
OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86 (https://dejure.org/1986,4676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.10.1986 - 6 W 34/86 (https://dejure.org/1986,4676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Oktober 1986 - 6 W 34/86 (https://dejure.org/1986,4676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen die guten Sitten und Auswirkung auf den Vollstreckungsbescheid; Berücksichtigung der Vermittlercourtage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138; ZPO § 700; ZPO § 796

  • mansui.eu PDF

    BGB § 138; ZPO §§ 700, 796
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; nachträgliche Amtsprüfung bei rechtskräftiger Vollstreckung auf der Grundlage eines sittenwidrigen Ratenkreditvertrages.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 444
  • NJW-RR 1987, 237 (Ls.)
  • VersR 1987, 673 (Ls.)
  • WM 1987, 664
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1983 - III ZR 114/82

    Bestimmung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nach den im Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86
    Daß die Beklagte in dem Schriftsatz vom 20. Dezember 1985 die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. Juni 1983 (WM 1983, 951) dafür in Anspruch nimmt, daß "das übliche Packing von 0, 2% p.M. bei der vertraglichen Gesamtbelastung abgesetzt werden muß« (bzw.

    So aber hatte der Bundesgerichtshof auch schon in dem Urteil vom 31. Januar 1985 (ZIP 1985, 466), also lange vor Abfassung des Schriftsatzes der Rechtsabteilung der Beklagten, entschieden, und in dieser Entscheidung vom 31. Januar 1985 hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf die von der Rechtsabteilung der Beklagten für das Gegenteil herangezogenen Entscheidung vom 30. Juni 1983 bezogen: " Vermittlerkosten, die ... als Teil ihrer eigenen Kreditgebühren verlangt werden, dürfen bei dem Vergleich zwischen Vertrags- und Marktzins nicht ausgeschieden werden, sondern sind als Teil der Vertragszinsen ohne entsprechende Erhöhung des Marktzinses zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 30.06.1983 - NJW 1983, 2692).

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86
    Dies gilt trotz der inzwischen längst aufgegebenen Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung vom 12. März 1981 (NJW 1981, 1206), wonach die Vermittlercourtage bei dem Vergleichskredit (Schwerpunktzins) zugeschlagen, oder bei den zu vergleichenden Krediten abgesetzt werden muß.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 47/85

    Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen; Prüfung der Effektivzinsbelastung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86
    « (BGH NJW 1986, 2568).
  • BGH, 31.01.1985 - III ZR 105/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung des Restsaldos eines Ratenkredits mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1986 - 6 W 34/86
    So aber hatte der Bundesgerichtshof auch schon in dem Urteil vom 31. Januar 1985 (ZIP 1985, 466), also lange vor Abfassung des Schriftsatzes der Rechtsabteilung der Beklagten, entschieden, und in dieser Entscheidung vom 31. Januar 1985 hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf die von der Rechtsabteilung der Beklagten für das Gegenteil herangezogenen Entscheidung vom 30. Juni 1983 bezogen: " Vermittlerkosten, die ... als Teil ihrer eigenen Kreditgebühren verlangt werden, dürfen bei dem Vergleich zwischen Vertrags- und Marktzins nicht ausgeschieden werden, sondern sind als Teil der Vertragszinsen ohne entsprechende Erhöhung des Marktzinses zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 30.06.1983 - NJW 1983, 2692).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 6 W 21/87
    Die von dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (NJW 1986, 1350) und von dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW 1987, 444) hiergegen erhobenen Bedenken teilt der Senat aus den von dem 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (WM 1987, 121) überzeugend ausgeführten Gründen nicht.

    Abgesehen von dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart und dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln, die mit einer Ablehnung der materiellen Rechtskraft der Entscheidung versucht haben, grob unbilligen Ergebnissen gegenzusteuern, haben eine Durchbrechung der Rechtskraft angenommen: a) Wegen sittenwidriger Titelerwirkung: OLG Stuttgart NJW 1985, 2272 für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1982 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 170% bis 180%; OLG Bremen NJW 1986, 1499 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1984 bei einer Überschreitung des Marktzinses von lediglich 107%; OLG Stuttgart NJW 1987, 444 (Hilfsbegründung) für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1981 bei einer Überschreitung des Marktzinses um ca. 200%; b) Wegen sittenwidriger Titelausnutzung: OLG Düsseldorf [17. ZS] NJW 1985, 153 bei einem Vollstreckungsbescheid aus Mai 1983 - aus dem in NJW 1985, 747 veröffentlichten Beschluß dieses Senats ist das Ausmaß der Überschreitung nicht ersichtlich; OLG Frankfurt NJW 1985, 745 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1980 und einer Überschreitung des Marktzinses von 174%; OLG Karlsruhe NJW 1985, 744 für einen Vollstreckungsbescheid aus Mai 1980; OLG Frankfurt WM 1987, 303 für einen Vollstreckungsbescheid von Mai 1978 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 157%.

  • OLG Köln, 23.04.1987 - 1 U 97/86

    Sittenwidrigkeit bei Erschleichung eines Vollstreckungstitels; Anspruch auf

    In diesen Zusammenhang muß die von dem Oberlandesgericht Stuttgart (vgl. NJW 1987, 444) vertretene Auffassung nicht diskutiert werden, wonach das deutsche Prozeßrecht einen nicht geschriebenen, aber allgemein gültigen Grundsatz enthalte, nach dem eine Titulierung in irgendeinen Stadium des Verfahrens auf Verstöße gegen § 138 BGB überprüft werden müsse.
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